[Question asked in German since only relevant for researchers based in Germany]
Im Rahmen von DFG-Projekten sowie bei etlichen Förderprogrammen des Bundes (BMBF, BMWi...) erhalten Hochschulen seit 2007 einen Gemeinkostenzuschlag von 20% (inzwischen teilweise auch 22% und mehr) auf die direkt förderfähigen Projektausgaben. Mir ist bekannt, dass diese Regelung mit der zweiten Säule des "Hochschulpakts 2020" unter der Bezeichnung "indirekte Programmkostenpauschale" eingeführt wurde um dem Problem zu begegnen, dass bei der Drittmitteleinwerbung besonders erfolgreiche Einrichtungen sich teilweise schon nicht mehr auf für sie interessante Programme bewerben konnten, weil der im Falle einer Förderzusage anfallende Gemeinkostenaufwuchs nicht aus Eigenmitteln zu stemmen war.
Woher aber stammt die 20%-Größe? Wie wurde sie ursprünglich festgelegt - und hat sie sich seitdem in Evaluationen bestätigen lassen?
Hintergrund der Anfrage ist, dass wir im Rahmen eines (für uns neuen) Förderprogramms dem Mittelgeber gegenüber eine Aussage dazu treffen müssen, welchen Gemeinkostensatz wir für angemessen halten und hier gerne auf die DFG-/Bund-Präzedenz verweisen würden - vorher aber selbst verstehen möchten, woher die 20%-Festlegung stammt.